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Grundsätzlich
gelten die Bestimmungen der Statuten des Vazyt. Wo nötig, werden
Details in diesem Reglement festgelegt. 2. Mitgliederkategorien und Mitgliederbeiträge 2.1 Einzelmitgliedschaft Natürliche oder
juristische Personen können Einzelmitglied werden. Für
Einzelmitglieder gilt unabhängig von Spenden der Normaltarif.
Einzelmitglieder erhalten die Einladung zu allen Sitzungen des
Vorstands sowie der Mitgliederversammlungen. Nur natürliche
Personen erhalten darüber hinaus die Marktzeitung. 2.2 Mitgliedschaft von Amtes wegen Einzelpersonen, die
eine Institution oder eine Organisation von Amtes wegen vertreten,
werden gleich wie die juristischen Personen behandelt. 2.3 Haushaltmitgliedschaft Familien und andere
im gleichen Haushalt wohnende Lebensgemeinschaften können unter
der gemeinsamen Adresse gemeinsam Mitglied werden. Sie erhalten pro
Haushalt einen Satz der abgegebenen Unterlagen. 2.4 Jährliche Mitgliederbeiträge - Normaltarif:
Entweder: 1 Tauschstunde und Fr. 30.-- 3. Versicherungen Die Versicherung bei
Krankheit ist obligatorisch nach dem KVG geregelt. Die
Unfallversicherung ist Sache jedes/jeder einzelnen. 4. Zeitkonto 4a Mitglieder Jedes natürliche Mitglied hat ein persönliches Zeitkonto. Dieses beginnt bei einem Stand von 0 Stunden. Die kleinste Verrechnungseinheit ist 1/4 Stunde. Fallen Unkosten an (z.B. Benzin, Material usw.), so können diese in Franken beglichen werden. Die Guthaben sind persönlich und können nicht übertragen oder vererbt werden. Sie können aber jederzeit einem Mitglied geschenkt werden. Wer auf sein Zeitguthaben teilweise oder ganz verzichten möchte, kann die entsprechende Anzahl Stunden dem für diesen Zweck eingerichteten Spendenkonto gutschreiben. Das Guthaben des Spendenkontos wird vom Vazyt-Büro gezielt für Mitglieder eingesetzt, die in ihren Angebotsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Zu starkes Ansparen von Zeitguthaben verhindert den Austausch unter den Mitgliedern. Zu starkes Schuldenmachen führt ebenfalls zu unerwünschten einseitigen Verhältnissen. Das Zeitkonto kann deshalb bis auf maximal Minus 25 Stunden Schulden belastet oder Plus 25 Stunden Guthaben geäufnet werden. Die Guthaben sind unbeschränkt gültig und verlieren nicht an Wert. Die Gefahr besteht, dass durch diese Regelung auf einem Konto über längere Zeit keine Bewegung mehr stattfindet. In diesem Fall ist das Vazyt-Büro dem Mitglied mit Rat und Tat dabei behilflich, wieder aktiv zu werden. Es können Dienstleistungen und Waren gegen Zeit getauscht werden. Grundsätzlich ist von einem Tauschverhältnis von 1:1 auszugehen (eine Stunde Leistung berechtigt zum Bezug einer Stunde Leistung). Es liegt jedoch im freien persönlichen Ermessen, besondere Leistungen dadurch auszuzeichnen, dass für sie mehr Zeit gutgeschrieben oder verlangt wird, als sie effektiv dauern. Dieser Spielraum ist in den Schritten 1,5:1 (erhöhte Anforderungen) und 2:1 (maximale Anforderungen) möglich. Eine noch stärkere Bewertung ist ausgeschlossen. Zeit kann aber immer auch verschenkt werden. Die Bewertung wird
zwischen den beiden Tauschpartnern persönlich vereinbart. 4b Verein Die
Zeitmitgliederbeiträge und die geschenkten Stunden der Mitglieder
werden in einem separaten Konto verwaltet. Daraus kann geleistete
Vereinsarbeit entschädigt werden. Über Art und Umfang solcher
Entschädigungen entscheidet der Vorstand anhand eines Leitfadens.
Dieser wird an der GV genehmigt. 5. Zeittausch-Ablauf Die Tauschpartner finden sich über Angebote und Nachfragen in der Marktzeitung oder in Inseraten in Läden oder verschiedenen Medien. Die Mitglieder des Tauschvereins kennen sich im Normalfall. Wo dies nötig ist, können Mitglieder im Rahmen des Datenschutzes beim Vazyt-Büro eine Auskunft über den Tauschpartner einholen. Dies betrifft z.B. den Kontostand des Empfängers oder Referenzen über die Qualität eines Angebots. Mit ihrem Beitritt geben die Mitglieder dem Vazyt-Büro grundsätzlich die Erlaubnis, an Mitglieder Auskünfte über Kontostand und Dienstleistungsangebot weiterzugeben. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. Wer eine Leistung erbringt oder Waren abgibt (Anbieter), erhält dafür auf seinem persönlichen Zeitkonto eine Gutschrift in der zwischen den beiden Tauschpartnern vereinbarten Höhe. Die Gegenbuchung erfolgt bei der empfangenden Person (Empfänger), deren Zeitkonto entsprechend belastet wird. Praktisch geschieht das so, dass der (die) Empfänger(in) den Erhalt mit Unterschrift, Datum und Mitgliedernummer dem (der) Anbieter(in) bestätigt. Damit beide Tauschpartner über diese Bestätigung verfügen, unterzeichnet auch der Anbieter beim Empfänger. Zu diesem Zweck verfügen alle Mitglieder über Anbieter- und Empfängerkarten 6. Mitgliedschaft bei anderen Vereinen Das Zeittauschangebot erweitert die Möglichkeiten der Organisationen in der unbezahlten Freiwilligenarbeit und konkurrenziert sie nicht. Die Zusammenarbeit wurde vorgängig mit allen wichtigen Freiwilligenorganisationen Winterthurs besprochen und von den Betroffenen positiv beurteilt. Möglich ist
auch die gleichzeitige Mitgliedschaft bei einer anderen
Zeittauschorganisation. Dort gilt aber wie auch bei der Kombination mit
bezahlten Leistungen, dass sich die beiden Tauschpartner pro Tausch
für das eine oder andere System entscheiden müssen. 7. Verantwortlichkeit Solidarität durch Kreativität und Freude am Austausch stehen im Mittelpunkt des Zeittauschens. Die Qualität der Dienstleistungen und Waren ist grundsätzlich eine Angelegenheit, welche die Tauschpartner miteinander regeln. Ein
Aufnahmegespräch sorgt für einen gewisse Vielfalt des
Angebots und hilft, allzu grosse Qualitätsunterschiede zu
vermeiden. Illegale oder sittenwidrige Angebote werden ausgeschlossen.
Empfänger können beim Vazyt-Büro Referenzen (so weit
vorhanden) über ein bestimmtes Angebot einholen. |
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