Home
Tauschen
Statuten
Kontakt
Presse





Über uns
News / Agenda
Reglement
Downloads
Links




 


 
Reglement


1. Statuten

Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der Statuten des Vazyt. Wo nötig, werden Details in diesem Reglement festgelegt.

2. Mitgliederkategorien und Mitgliederbeiträge

2.1 Einzelmitgliedschaft

Natürliche oder juristische Personen können Einzelmitglied werden. Für Einzelmitglieder gilt unabhängig von Spenden der Normaltarif. Einzelmitglieder erhalten die Einladung zu allen Sitzungen des Vorstands sowie der Mitgliederversammlungen. Nur natürliche Personen erhalten darüber hinaus die Marktzeitung.

2.2 Mitgliedschaft von Amtes wegen

Einzelpersonen, die eine Institution oder eine Organisation von Amtes wegen vertreten, werden gleich wie die juristischen Personen behandelt.

2.3 Haushaltmitgliedschaft

Familien und andere im gleichen Haushalt wohnende Lebensgemeinschaften können unter der gemeinsamen Adresse gemeinsam Mitglied werden. Sie erhalten pro Haushalt einen Satz der abgegebenen Unterlagen.

2.4 Jährliche Mitgliederbeiträge

- Normaltarif: Entweder: 1 Tauschstunde und Fr. 30.--
   oder:
Fr. 50.-- ohne Stundenbeitrag
- Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre: 1 Tauschstunde oder Fr. 10.--
- Sozialtarif: Entscheid des Vorstandes aufgrund der persönlichen Verhältnisse.

3. Versicherungen

Die Versicherung bei Krankheit ist obligatorisch nach dem KVG geregelt. Die Unfallversicherung ist Sache jedes/jeder einzelnen.
Der Verein kann die Haftung bei Schäden nicht übernehmen. Aufnahmebedingung ist es deshalb, dass die Mitglieder eine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

4. Zeitkonto

4a Mitglieder

Jedes natürliche Mitglied hat ein persönliches Zeitkonto. Dieses beginnt bei einem Stand von 0 Stunden. Die kleinste Verrechnungseinheit ist 1/4 Stunde. Fallen Unkosten an (z.B. Benzin, Material usw.), so können diese in Franken beglichen werden.

Die Guthaben sind persönlich und können nicht übertragen oder vererbt werden. Sie können aber jederzeit einem Mitglied geschenkt werden.

Wer auf sein Zeitguthaben teilweise oder ganz verzichten möchte, kann die entsprechende Anzahl Stunden dem für diesen Zweck eingerichteten Spendenkonto gutschreiben. Das Guthaben des Spendenkontos wird vom Vazyt-Büro gezielt für Mitglieder eingesetzt, die in ihren Angebotsmöglichkeiten eingeschränkt sind.

Zu starkes Ansparen von Zeitguthaben verhindert den Austausch unter den Mitgliedern. Zu starkes Schuldenmachen führt ebenfalls zu unerwünschten einseitigen Verhältnissen. Das Zeitkonto kann deshalb bis auf maximal Minus 25 Stunden Schulden belastet oder Plus 25 Stunden Guthaben geäufnet werden.

Die Guthaben sind unbeschränkt gültig und verlieren nicht an Wert. Die Gefahr besteht, dass durch diese Regelung auf einem Konto über längere Zeit keine Bewegung mehr stattfindet. In diesem Fall ist das Vazyt-Büro dem Mitglied mit Rat und Tat dabei behilflich, wieder aktiv zu werden.

Es können Dienstleistungen und Waren gegen Zeit getauscht werden. Grundsätzlich ist von einem Tauschverhältnis von 1:1 auszugehen (eine Stunde Leistung berechtigt zum Bezug einer Stunde Leistung). Es liegt jedoch im freien persönlichen Ermessen, besondere Leistungen dadurch auszuzeichnen, dass für sie mehr Zeit gutgeschrieben oder verlangt wird, als sie effektiv dauern. Dieser Spielraum ist in den Schritten 1,5:1 (erhöhte Anforderungen) und 2:1 (maximale Anforderungen) möglich. Eine noch stärkere Bewertung ist ausgeschlossen. Zeit kann aber immer auch verschenkt werden.

Die Bewertung wird zwischen den beiden Tauschpartnern persönlich vereinbart.

4b Verein

Die Zeitmitgliederbeiträge und die geschenkten Stunden der Mitglieder werden in einem separaten Konto verwaltet. Daraus kann geleistete Vereinsarbeit entschädigt werden. Über Art und Umfang solcher Entschädigungen entscheidet der Vorstand anhand eines Leitfadens. Dieser wird an der GV genehmigt.

5. Zeittausch-Ablauf

Die Tauschpartner finden sich über Angebote und Nachfragen in der Marktzeitung oder in Inseraten in Läden oder verschiedenen Medien.

Die Mitglieder des Tauschvereins kennen sich im Normalfall. Wo dies nötig ist, können Mitglieder im Rahmen des Datenschutzes beim Vazyt-Büro eine Auskunft über den Tauschpartner einholen. Dies betrifft z.B. den Kontostand des Empfängers oder Referenzen über die Qualität eines Angebots. Mit ihrem Beitritt geben die Mitglieder dem Vazyt-Büro grundsätzlich die Erlaubnis, an Mitglieder Auskünfte über Kontostand und Dienstleistungsangebot weiterzugeben. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

Wer eine Leistung erbringt oder Waren abgibt (Anbieter), erhält dafür auf seinem persönlichen Zeitkonto eine Gutschrift in der zwischen den beiden Tauschpartnern vereinbarten Höhe. Die Gegenbuchung erfolgt bei der empfangenden Person (Empfänger), deren Zeitkonto entsprechend belastet wird.

Praktisch geschieht das so, dass der (die) Empfänger(in) den Erhalt mit Unterschrift, Datum und Mitgliedernummer dem (der) Anbieter(in) bestätigt. Damit beide Tauschpartner über diese Bestätigung verfügen, unterzeichnet auch der Anbieter beim Empfänger. Zu diesem Zweck verfügen alle Mitglieder über Anbieter- und Empfängerkarten

6. Mitgliedschaft bei anderen Vereinen

Das Zeittauschangebot erweitert die Möglichkeiten der Organisationen in der unbezahlten Freiwilligenarbeit und konkurrenziert sie nicht. Die Zusammenarbeit wurde vorgängig mit allen wichtigen Freiwilligenorganisationen Winterthurs besprochen und von den Betroffenen positiv beurteilt.

Möglich ist auch die gleichzeitige Mitgliedschaft bei einer anderen Zeittauschorganisation. Dort gilt aber wie auch bei der Kombination mit bezahlten Leistungen, dass sich die beiden Tauschpartner pro Tausch für das eine oder andere System entscheiden müssen.

7. Verantwortlichkeit

Solidarität durch Kreativität und Freude am Austausch stehen im Mittelpunkt des Zeittauschens. Die Qualität der Dienstleistungen und Waren ist grundsätzlich eine Angelegenheit, welche die Tauschpartner miteinander regeln.

Ein Aufnahmegespräch sorgt für einen gewisse Vielfalt des Angebots und hilft, allzu grosse Qualitätsunterschiede zu vermeiden. Illegale oder sittenwidrige Angebote werden ausgeschlossen. Empfänger können beim Vazyt-Büro Referenzen (so weit vorhanden) über ein bestimmtes Angebot einholen.

Vazyt-Vorstand, 17. Januar 2000