Home
Tauschen
Statuten
Kontakt
Presse





Über uns
News / Agenda
Reglement
Downloads
Links




 


 
Statuten

I   Name, Sitz
II   Zweck
III   Mitgliedschaft
IV   Vereinsversammlung
V   Vorstand
VI   Revision
VII   Arbeitsgruppen
VIII   Unterschrift
IX   Finanzielles
X   Haftung
XI   Auflösung
XII   Inkrafttreten


I Name, Sitz

Unter dem Namen «vazyt» besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne der
Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Winterthur.

II Zweck

Der Verein «vazyt» bezweckt die Stärkung der Solidarität und der Sozialzeitidee.
Dazu bietet er einerseits ein Angebot zum Zeit-Tauschen und Zeit-Schenken an,
das sich deutlich von den sonst üblichen marktwirtschaftlich und ökonomisch
geprägten
Austauschbeziehungen unterscheidet. Andererseits fördert der Verein «vazyt» alle
Bestrebungen zur öffentlichen Anerkennung häuslicher Pflege und Betreuung.

III Mitgliedschaft

Mitglied kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person werden.
Mitgliederkategorien und die Höhe der Mitgliederbeiträge werden in einem
separaten Reglement definiert.

Der Austritt erfolgt auf das Ende des Kalenderjahres durch schriftliche
Erklärung an das «vazyt»-Büro.

IV Vereinsversammlung

Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird vom
Vorstand einberufen oder wenn ein Fünftel der Mitglieder dies verlangen.

a. Aufgaben und Kompetenzen

Festsetzung und allgemeine Änderung der Statuten
Festsetzung der Jahresbeiträge
Verabschiedung der Reglemente
Wahl des gesamten Vorstandes und der Revisoren
Abnahme von Versammlungsprotokoll, Jahresbericht, Jahresrechung, Revisorinnen-/Revisorenbericht und Budget.
Entlastung der Organe (Für diese Traktanden gilt das einfache Mehr der anwesenden Mitglieder.)
Wesentliche Änderung des Vereinszwecks (Für dieses Traktandum braucht es die Zustimmung von mindestens 3/4 aller anwesenden Mitglieder.)

b. Stimmrecht

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stellvertretung ist nicht möglich.

c. Fristen

Die Traktanden sind spätestens vier Wochen vor der Vereinsversammlung
durch Brief oder Veröffentlichung im Vereinsorgan allen Mitgliedern bekanntzugeben.

Anträge von Mitgliedern müssen dem Vorstand spätestens zwei Wochen
vor der Vereinsversammlung schriftlich eingereicht werden.

Die Jahresrechnung wird an der Generalversammlung zur Einsichtnahme aufgelegt.

V Vorstand

Der Vorstand setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen
und wird auf eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt.

Der Vorstand konstituiert sich selber und ist ermächtigt, einen Vorstandsausschuss
und Arbeitsgruppen zu bestimmen. Ein Mitglied übernimmt den Vorsitz.
Ersatzwahlen für während der Amtsdauer ausscheidende Vorstandsmitglieder
finden an der nächsten Vereinsversammlung statt.

Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.

Für Vorstandsbeschlüsse gilt das einfache Mehr der anwesenden Mitglieder.

VI Revisorinnen/Revisoren

Die Vereinsversammlung wählt zwei Revisorinnen/Revisoren für eine Amtsdauer
von zwei Jahren.

Diese können nicht gleichzeitig Vorstandsmitglieder sein. Sie kontrollieren die
Buchführung und führen mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durch.

VII Arbeitsgruppen

Der Vorstand bestellt nach Bedarf die erforderlichen Arbeitsgruppen. Die
Beschlüsse der Arbeitsgruppen sind dem Vorstand zu unterbreiten. Dieser
entscheidet endgültig, sofern nicht die Vereinsversammlung zuständig ist.

VIII Unterschrift

Es gilt Kollektivunterschrift zweier Vorstandsmitglieder.

IX Finanzielles

Der Verein finanziert sich im Wesentlichen durch

Mitgliederbeiträge
Spenden
Sponsorenbeiträge
Einnahmen von Aktionen
Startkapital

X Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.
Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

XI Auflösung

Der Verein kann von der Vereinsversmmlung nur durch Beschluss von
mindestens drei Vierteln der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.

XII Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 8. Januar 1996
angenommen worden. Sie sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

Winterthur, 8. Januar 1996

«vazyt» - Verein Alternativer Zeittausch

Unterschriften des Vorstands

Änderung von Punkt IV.c durch die Generalversammlung vom 29. April 2004