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......... Mitgliederbeiträge
Art. 1 Name, Sitz
Unter dem Namen «Vazyt» besteht
ein gemeinnütziger Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Winterthur.
Er ist politisch und konfessionell neutral.
Art. 2 Zweck
Der Verein «Vazyt» bezweckt
die Förderung der Solidarität unter den Generationen und Bevölkerungsschichten
sowie der Sozialzeitidee. Dazu bietet er einerseits eine Börse zum Zeit-Tauschen
und Zeit-Schenken, andererseits fördert der Verein alle Bestrebungen
zur öffentlichen Anerkennung häuslicher Pflege und Betreuung.
Art. 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann grundsätzlich jede
natürliche oder juristische Person werden.
Der Eintritt in den Verein kann jederzeit erfolgen auf schriftlichem
Weg oder über ein Internet-Formular. Die Mitgliederkategorien und Mitgliederbeiträge
werden in einem separaten Reglement definiert.
Der Austritt aus dem Verein erfolgt auf Ende des Kalenderjahres durch
schriftliche Erklärung an den Vorstand bis zum 30. September.
Der Vorstand kann Mitglieder ausschliessen, die ihren Pflichten nicht
nachkommen oder dem Verein in anderer Weise schaden. Im Rekursfall entscheidet
die Vereinsversammlung endgültig.
Art. 4 Vereinsversammlung
Die Vereinsversammlung ist das oberste
Organ des Vereins. Sie wird vom Vorstand einberufen oder wenn ein Fünftel
der Mitglieder dies verlangt.
a. Aufgaben und Kompetenzen
• Festsetzung und allgemeine Änderung der Statuten
• Wahl des Vorstandes und der Revisoren/Revisorinnen
• Abnahme von Versammlungsprotokoll, Jahresbericht,
Jahresrechung, Revisionsbericht und Budget.
• Entlastung der Organe
• Genehmigung der Reglemente
• Festsetzung der Jahresbeiträge
• Definitiver Entscheid über den Ausschluss von
Mitgliedern
• Wesentliche Änderung des Vereinszwecks (Für
dieses Traktandum braucht es die Zustimmung
von mindestens drei Vierteln aller anwesenden Mitglieder.)
b. Stimmrecht
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stellvertretung ist nicht möglich.
c. Fristen
Die Traktanden sind spätestens vier Wochen vor der Vereinsversammlung
durch Brief oder Veröffentlichung im Vereinsorgan allen Mitgliedern
bekannt zu geben.
Anträge von Mitgliedern müssen dem Vorstand spätestens
zwei Wochen vor der Vereinsversammlung schriftlich eingereicht werden.
Die Jahresrechnung wird an der Generalversammlung zur Einsichtnahme
aufgelegt.
Art. 5 Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus mindestens
drei Mitgliedern zusammen und wird für eine Amtsdauer von zwei Jahren
gewählt.
Der Vorstand konstituiert sich selber. Ein Mitglied übernimmt den
Vorsitz; ein Copräsidium ist möglich.
Ersatzwahlen für während der Amtsdauer ausscheidende Vorstandsmitglieder
finden an der nächsten Vereinsversammlung statt.
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden
Geschäfte. Für Vorstandsbeschlüsse gilt das einfache Mehr
der anwesenden Mitglieder.
Art. 6 Revisorinnen/Revisoren
Die Vereinsversammlung wählt zwei
Revisorinnen/Revisoren für eine Amtsdauer von zwei Jahren.
Diese können nicht gleichzeitig Vorstandsmitglieder sein.
Sie kontrollieren die Buchhaltung und führen mindestens einmal
jährlich eine Stichkontrolle durch.
Art. 7 Arbeitsgruppen
Der Vorstand kann nach Bedarf Arbeitsgruppen
einsetzen. Deren Beschlüsse sind dem Vorstand zu unterbreiten, der darüber
endgültig entscheidet, sofern nicht die Vereinsversammlung zuständig
ist.
Art. 8 Unterschrift
Es gilt Kollektivunterschrift zweier
Vorstandsmitglieder.
Art. 9 Finanzielles
Der Verein finanziert sich im Wesentlichen
durch
• Mitgliederbeiträge
• Spenden und Sponsorenbeiträge
• Einnahmen von Aktionen
• Startkapital
Art. 10 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins
haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Die Haftung der Mitglieder und des Vorstands beschränkt sich auf
den Jahresbeitrag.
Art. 11 Auflösung
Der Verein kann von der Vereinsversammlung
nur durch Beschluss von mindestens drei Vierteln der anwesenden Mitglieder
aufgelöst werden.
Das Vereinsvermögen ist einer Organisation mit ähnlichem Zweck
zu übergeben.
Art. 12 Inkrafttreten
Diese Statuten treten mit ihrer Annahme
durch die Generalversammlung vom 19. April 2012 in Kraft.
Winterthur, 19. April 2012
Unterschriften des Vorstands
(Frühere Fassungen: 8.1.1996 und
29.4.2004)
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